Im Kanton Zug organisiert jede Gemeinde für die Kindergartenschüler und die schulpflichtigen Kinder, deren Erziehungsberechtigte in der Gemeinde Wohnsitz
haben, einen Schulzahnarzt-Dienst. Dieser umfasst einen jährlichen Untersuch, konservierende Behandlung & Behandlung beitragsberechtigter kieferorthopädischer Fälle. Die Gemeinden leisten Beiträge, unter Berücksichtigung der finanziellen
Verhältnisse der Erziehungsberechtigten, für konservierende Behandlungen
bis zum Abschluss des 9. Schuljahres und für kieferorthopädische Fälle bis
längstens zwei Jahre nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit.
(aus: Verordnung zum Schulgesetz)
Dr. med. dent. Françoise Schanen, Zahnarztpraxis am Ägerisee, ist verantwortliche Schulzahnärztin. Die jährliche Kontrolluntersuchung kann bei einem Zahnarzt eigener Wahl erfolgen. Den Eltern wird dafür unaufgefordert ein Gutschein zugestellt.
Wenn bei Ihrem Kind konservierende, chirurgische oder kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt werden müssen, kann die Gemeinde Oberägeri auf Grundlage des steuerbaren Einkommens und Reinvermögens einen Beitrag ausrichten. Das entsprechende Reglement, die Verordnung und der Rückerstattungsantrag stehen online zur Verfügung.