Neue Absenzenverordnung
Mit der Totalrevision der Verordnung über die Absenzen der Schülerinnen und Schüler ist in ausserordentlichen und begründeten, individuellen Fällen eine Bewilligung für Kurzabsenzen immer noch möglich. Diese muss durch die Eltern und Erziehungsberechtigen beantragt und von den Lehrpersonen bewilligt werden.
Zugehörige Objekte
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Elterninformation zur Totalrevision der Verordnung (PDF, 39.92 kB) | Download | 0 | Elterninformation zur Totalrevision der Verordnung |
Formular Antrag für Kurzabsenzen (PDF, 104.83 kB) | Download | 1 | Formular Antrag für Kurzabsenzen |