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Neue Absenzenverordnung

10. Dezember 2024
Die Schulkommission hat an ihrer Sitzung vom 29.10.2024 die Totalrevision der Verordnung über die Absenzen der Schülerinnen und Schüler genehmigt. Sie tritt per 01.01.2025 in Kraft.

Mit der Totalrevision der Verordnung über die Absenzen der Schülerinnen und Schüler ist in ausserordentlichen und begründeten, individuellen Fällen eine Bewilligung für Kurzabsenzen immer noch möglich. Diese muss durch die Eltern und Erziehungsberechtigen beantragt und von den Lehrpersonen bewilligt werden.

Absenzen

Zugehörige Objekte

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Elterninformation zur Totalrevision der Verordnung (PDF, 39.92 kB) Download 0 Elterninformation zur Totalrevision der Verordnung
Formular Antrag für Kurzabsenzen (PDF, 104.83 kB) Download 1 Formular Antrag für Kurzabsenzen